Studierendenberatung BAföG & Soziales (StuBS)

  • Die StuBS ist eine durch die Studierendenschaft finanzierte Beratung für Studierende. Fragen rund ums Studium beantwortet Dir Catja gerne.

Wo und Wann?

Beratungszeiten

please note: keine Beratung/no service 18.04.2024

  • Dienstag und Donnerstag 9 – 11 Uhr in Raum OSL 054 und über Webex
  • Dienstag 13-14 Uhr nur über webex
  • Für den Webex-Beratungsraum einfach hier klicken.
  • oder Ihr schreibt Eure Fragen jederzeit an soziales@uni-flensburg.de. Ausführliche Antworten bekommt Ihr zu den Beratungszeiten
Eine Übersicht der Beratungsthemen mit ersten Informationen findest Du weiter unten.
Bei allen Informationen, die sich konkret auf Gesetze oder Vorschriften beziehen wird die persönliche Anrede verwendet, die im Gesetz oder der Vorschrift vorgegeben ist.

Aktuelles

Kontakt

Hinweise:

  • Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Sie unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden

Die studentische Telefonseelsorge ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar (040) 411 70 411. Das Angebot richtet sich an ALLE – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung.

 

Unsere StuBS berät zu folgenden Themen:

Beratung von der Antragstellung bis zur Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus.

  • Antragstellung
  • Leistungsbezug
  • Leistungsnachweis
  • Förderungshöchstdauer

Die Sozialberatung des AStA beantwortet Fragen zum BAföG immer Dienstag 9 – 11 Uhr und 13 – 14 Uhr (nur via webex) sowie Donnerstag 9 – 11 Uhr. Das Beratungsangebot ist vom Studentenwerk Schleswig-Holstein unabhängig.

Antragstellung im BAföG

Informationen zur Antragstellung, welche Formblätter und welche Unterlagen das BAföG Amt benötigt, findest Du übersichtlich auf den Seiten des Studentenwerk SH.

Links für den Formular-Download und erste Informationen zum BAföG findet Ihr im Folgenden.

Der Antrag kann auch komplett online gestellt werden.

oder

Die Formblätter für den BAföG Antrag gibt es beim Studentenwerk Schleswig-Holstein online zum selber Ausdrucken oder unter www.bafög.de.

Wer den Antrag per Email stellen möchte nutzt bitte folgende Mail: bafoeg@studentenwerk.sh

Anträge in Papierform können per Post an das Studentenwerk Schleswig-Holstein Amt für Ausbildungsförderung in Kiel gesandt oder persönlich abgegeben werden.

Postadresse für Anträge von Studierenden aus Kiel, Heide, Lübeck, Wedel, Elmshorn sowie Flensburg
Anträge für Auslandsaufenthalte in Norwegen, Dänemark und Island
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Amt für Ausbildungsförderung
Faulstraße 17
24103 Kiel

Bei persönlicher Abgabe sollte der Empfang auf einer (selbst angefertigten) Quittung bestätigt werden!

1. BAföG-Antrag
Alle Erstsemester sollten noch im ersten Monat der Vorlesungen ihren Förderantrag stellen.
Denn erst ab dem Monat der Antragstellung wird bei einer Bewilligung
auch rückwirkend BAföG gezahlt. Informationen des Studentenwerk SH zum ersten BAföG Antrag.

Folgeanträge
In der Regel wird BAföG-Förderung jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt (auf dem BAföG Bescheid steht der Bewilligungszeitraum (BWZ) im oberen Teil des Bescheids). Das BAföG-Amt braucht in der Regel mindestens 3 Monate für die Bearbeitung. Für eine kontinuierliche BAföG-Zahlung sollten Folgeanträge daher minestens 3 Monate vor Ablauf des aktuellen BWZ gestellt werden!

Leistungsnachweis
Der Leistungsnachweis nach BAföG § 48 ist dem BAföG-Amt nach dem 4. Fachsemester vorzulegen. Die Uni Flensburg hat hierfür Verantwortliche und Modalitäten festgelegt.

Detaillierte Informationen zum BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung und einführende Informationen als pdf Überblick BAföG

Im Hochschulgesetz für Schleswig-Holstein wurde u. a. geregelt, dass das Frühjahrssemester 2020, Herbstsemester 2020/21, das Frühjahrssemester 2021 und das Herbstsemester 2021/22 nicht als Fachsemester gezählt werden. Das bedeutet für das BAföG, dass sich die Förderungsdauer verlängern kann. Bei Fragen sprecht hierzu das BAföG-Amt an oder schreibt eine Email an die StuBS.

Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.
Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Kein Weg in Sicht? In einer persönlichen Beratung Licht ins Dunkel bringen.

Durch die vielfältigen alltäglichen Anforderungen können Menschen leicht mal ins Straucheln kommen und den Halt verlieren. Schweigen kann das Gefühl ausgeliefert zu sein noch verstärken. Die Psychosozialberatung des AStA bietet in einem persönlichen Gespräch Unterstützung.
Beispiele:

  • Die Arbeitsorganisation im Studium braucht neue Impulse …
  • In der Prüfungsvorbereitung geht der rote Faden verloren …
  • Alltag und Studium sind immer wieder auf Kollisionskurs …
  • Psychische Belastungssituationen werden erdrückend (Verluste, Übergriffe jedweder Art, Hilflosigkeit)

Alle Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können auch anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine psychotherapeutische Beratung.

Infoblatt Psychosozialberatung als PDF.

Offene Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Hier ein Hinweis für eine Soforthilfe:

Telefonseelsorge

Das Angebot richtet sich an alle – unabhängig von Konfession oder Weltanschauung. Alle Anrufenden können sich darauf verlassen, dass ihre Anliegen vertraulich und anonym behandelt werden. Die Themen in den Gesprächen reichen von Uni- und Beziehungsstress bis hin zu akuten Lebenskrisen. Die studentische Telefonseelsorge der ESG Hamburg ist täglich von 20 bis 24 Uhr erreichbar unter:

(040) 411 70 411

Für alle, die neben dem Studium jobben, gibt es einiges zu beachten u. a. in Sachen Versicherungen oder BAföG.

Es gibt verschiedene Beschäftigungsarten. Hier einige Beispiele:

Werkstudentenregelung: Eine Beurteilung als Werkstudent:in kann erfolgen, wenn dass das Studium im Vordergrund steht und die Beschäftigung regelmäßig an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird.

Geringfügige Beschäftigung: Möglich bei Einkünften unter 520 € monatlich

Kurzfristige Beschäftigung: Befristete Tätigkeiten, maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr mit regelmäßig mehr als 20 Stunden wöchentlich.

Versicherungspflichtige Beschäftigung: Wenn der zeitliche Umfang der Werkstudentenregelung überschritten wird und im Kalenderjahr insgesamt mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet wird.

Selbständigkeit: Einige typische Beschäftigungen von Studierenden werden so gehandhabt, und Ihr bekommt ein Honorar statt einem Lohn (z. B. bei Event-Veranstaltungen). Bei dieser Art der Beschäftigung ist für die Krankenkassen zu beachten, dass das Studium im Vordergrund steht und die selbständige oder gewerbliche Tätigkeit nicht als „berufsmäßig“ angesehen wird, denn dann käme die freiwillige Krankenversicherung für Selbständige zum Tragen. Ihr solltet in jedem Fall mit Eurer Krankenkasse sprechen um verbindlich zu klären wie die Einordnung erfolgen wird. Zum anderen sind Selbstständige zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Steuerlich und für das BAföG (Einkommensgrenze abweichend; siehe unten!) ist nur der Gewinn interessant, also der Betrag, der sich nach Abzug aller Betriebskosten (Quittungen sammeln!) ergibt.

Für konkrete Fragen rund um die Themen Selbstständigkeit und Unternehmensgründung steht die Dock1-Gründungsunterstützung der Europa-Universität Flensburg und der Hochschule Flensburg zur Verfügung. Das Dock1 berät kostenlos im Audimax oder digital zu Themen wie Gründungsstipendien, Finanzierung, Businessplan, Marketing, Ideengenerierung und vielem mehr. Termine können unter folgender Adresse vereinbart werden: dock1@venturewaerft.com.

Wer neben dem Studium jobbt, sollte auf jeden Fall die Einkommensgrenzen beachten, damit andere Leistungen nicht gekürzt werden oder wegfallen.

Wer BAföG bezieht, darf innerhalb von festgelegten Freibeträgen anrechnungsfrei dazu verdienen. Bei Überschreiten der Freibeträge wird das BAföG anteilig gekürzt. Änderungen beim Einkommen sind dem BAföG-Amt immer mitzuteilen, sonst können Rückforderungen drohen. Für Kinder und die Ehepartner (unter Berücksichtigung von deren eigenen Einkünften) der Auszubildenden gibt es zusätzliche Freibeträge.

  • Bei nichtselbständiger Beschäftigung innerhalb des Bewilligungszeitraumes (Laufzeit des BAföG-Bescheids) 6.251,04 € insgesamt (inkl. Werbungskostenpauschale iHv 1.200 € und Sozialpauschale iHv 21,6 %; monatlich durchschnittlich ca. 520 €; ein Minijob bleibt also anrechnungsfrei).
  • Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden gesondert berechnet. Aber auch hier gilt, dass maximal 420 Euro pro Monat anrechnungsfrei bleiben. Maßgeblich dabei ist der betriebliche Gewinn, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zu den Ausgaben zählen auch Steuern und eine Sozialpauschale iHv 21,6 %. Ein Problem bei der Berechnung: der Bewilligungszeitraum entspricht nicht dem steuerlichen Veranlagungszeitraum (i.d.R. Kalenderjahr).
  • Die Freibeträge gelten nicht für Praxissemester und vorgeschriebene Praktika.

Bei der Familienversicherung in der Krankenversicherung für Menschen, die in Ausbildung und unter 25 Jahre alt sind, oder als Ehepartner gilt bei der Einkommensanrechnung eine Begrenzung der monatlichen Einkünfte auf 520 €. Eine kurzfristige Beschäftigung mit höheren Einkünften als 520 € monatlich ist möglich (die Krankenkassen können hier Auskunft geben).

Auch für Teilzeitbeschäftigungen (zu denen auch geringfügige Beschäftigungen gehören) gelten Arbeitnehmer:innen-Rechte wie:

  • Urlaubsanspruch
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Anspruch auf Sonderzahlungen (Achtung: Durch Sonderzahlungen kann unter Umständen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden oder eine Anrechnung auf Leistungen nach dem BAföG erfolgen!)
  • Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungangebot StuBS

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich bei einer Krankheit, chronischen Krankheit oder Behinderung.

Krankheit und Studium
Im Studium kann für eine vorübergehende Krankheit ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden, wenn die Absolvierung von Studien- und Prüfungsleistungen nur eingeschränkt möglich ist. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein.

Im BAföG ist für eine schwere Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Detaillierte Informationen zu einer vorübergehenden Krankheit im Studium und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Krankheit

Chronische Krankheit und Studium
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer chronischen Erkrankung durch verschiedene Nachteilsausgleiche aufgegriffen. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

Von Seiten der Universität ist bei Fragen zum Studium und Krankheit die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.

Im BAföG ist für eine chronische Erkrankung, die zu einer eingeschränkten Studierfähigkeit führt und eine Verzögerung des Studiums nach sich zieht, ein Nachteilsausgleich möglich (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!

Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer chronischen Erkrankung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen zu einer chronischen Erkrankung Infoblatt Krankheit

Studieren mit Behinderung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit einer anerkannten Behinderung aufgegriffen. Abhängig von den spezifischen Einschränkungen können die Anforderungen im Studienalltag und bei Prüfungen abgewandelt werden. Je nach Art der gesundheitlichen Einschränkung muss im konkreten Fall geklärt werden, welche Abwandlung angemessen ist. Die Beratung bietet einen Überblick über die Möglichkeiten.

An der EUF ist die Beauftragung für Diversität zuständig. Informationen und Antragsformulare für den Nachteilsausgleich an der Uni.

Im BAföG sind verschiedene Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für eine anerkannte Behinderung verankert (z. B. Freibeträge vom Einkommen, Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, …). Im BAföG unbedingt die Vorschriften zu einer kompletten Studierunfähigkeit von länger als 3 Monaten beachten!
Detaillierte Informationen zum Studieren mit einer Behinderung und im BAföG bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen Infoblatt Behinderung

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Wir wollen Euch über Möglichkeiten zum so genannten  Nachteilsausgleich für Kindererziehung und Schwangerschaft informieren.

Schwangerschaft
Im Studium gelten für eine Schwangerschaft im Wesentlichen die gesetzlichen Regelungen, welche auch im Berufsleben Gültigkeit haben (z. B. Mutterschutz, Erziehungszeiten, …). Die StuBS bietet in einer persönlichen Beratung einen Überblick über die Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an der EUF für Studentinnen, die während des Studiums schwanger werden und z. B. gesundheitliche Problemen während der Schwangerschaft haben.

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .

Im BAföG haben Studentinnen, die während der Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben, die Möglichkeit, diesen Nachteil auszugleichen (Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus).

Detaillierte Informationen für schwangere Studentinnen bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Schwangerschaft

Kindererziehung
Im Studium werden die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kind(ern) unter 14 Jahren aufgegriffen (u. a. die vorrangige Anmeldung zu Seminaren, die Modifikation von Leistungen, …).

Für die Umsetzung der Nachteilsausgleiche an der Uni kontaktiert das Familienbüro .

Im BAföG sind für Studierende, die mit Kindern bis zu 14 Jahren in einem Haushalt leben, verschiedene Modalitäten verankert (z. B. der Kinderbetreuungszuschlag, eine angemessene Förderung über die Förderungshöchstgrenze hinaus, Freibeträge beim Einkommen, …).

Auf den Seiten des Studentenwerk SH findest Du weitere  Informationen zum ‚Studieren mit Kind‘.

Detaillierte Informationen für Studierende mit Kind(ern) bekommt Ihr in einer persönlichen Beratung. Einführende Informationen: Infoblatt Kind

Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht und können anonym durchgeführt werden.

Die Beratungen sind einführende Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt.

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung: Beratungsangebot StuBS

Das Studium an sich ist schon voll von Herausforderungen. Kommt dann noch die Pflege eines nahen Angehörigen dazu, wird es noch schwieriger allen Anforderungen gerecht zu werden. Die psychischen Belastungen durch die Pflegeaufgaben sind nicht zu unterschätzen.

Studierende, die Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen (Angehörige im Sinne § 7 Absatz 3 Pflegezeitgesetz und mit nach §§ 14 und 15 des 11. Buch Sozialgesetzbuch mindestens mit einem Pflegegrad 3 eingeordnet), haben im BAföG Anspruch auf eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus. Eine Abgabeverlängerung für die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) kann ebenfalls beantragt werden.

Auch bei Studien- und Prüfungsleistungen können die besonderen Bedürfnisse von Studierenden, die nahe Angehörige mit Pflegegrad pflegen, anerkannt werden. Es ist möglich Nachteilsausgleiche zu beantragen.

Informationen der EUF zum Studium und der Pflege von Angehörigen finden sich auf der Homepage der Uni beim Familienbüro im Arbeitsbereich Chancengleichheit.

Bei Fragen zum Studieren und der Pflege von Angehörigen nutze das Beratungsangebot. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Einführende Informationen: Infoblatt Pflege Angehörige

Nutze die offenen Sprechzeiten für eine persönliche Beratung Beratungsangebot StuBS.

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