Rückmeldezeiträume

Die Rückmeldezeiträume ändern sich, und zwar ab sofort:

  neu alt
zum Herbstsemester 01.06. – 30.06. 01.05. – 15.06.
zum Frühjahrssemester 01.01. – 31.01. 01.12. – 15.01.

Vorteile für Euch:

  1. Der späteste Rückmeldetag liegt näher am nächsten Semester, Ihr gebt uns und dem Studentenwerk damit weniger lang „Kredit“ und habt damit das Geld für Euch länger verfügbar, gerade vor Weihnachten. 🙂
  2. Die Zeiträume sind leichter zu merken: Januar und Juni.
  3. Für diejenigen, die sich frühzeitig beurlauben lassen, besteht eine realistische Chance auf Beitragsbefreiung.
  4. Und auch für alle Fälle, für die per se eine Beitragsbefreiung in Frage kommt, liegt die Antrags- und damit auch Nachweisfrist später.

Vorteil für uns ist buchhalterischer Natur.

Comments are closed.

Close Search Window