Beitragserstattung

  • Es ist möglich, dass du dir die Kosten für das Semesterticket unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einem Auslandssemester, zurückerstatten lassen kannst. Bei beispielsweise einer Exmatrikulation ist es zudem möglich, dass du von uns auch den Beitrag zur Studierendenschaft zurückbekommst. Bitte beachte in beiden Fällen die Fristen. Bei Fragen zur Rückerstattung kannst du uns gerne telefonisch (+49 (0)461 – 805 – 2133) oder per E-Mail (asta@uni-flensburg.de) kontaktieren.

Bitte achte immer darauf, dass dein Antrag vollständig ist! Was für den vollständigen Antrag benötigt wird, findest du auf dieser Seite unten unter dem Punkt Antragsgrund.

Die Anträge inkl. der geforderten Unterlagen könnt ihr uns per Post oder auch gerne per Mail zusenden. Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet. Bitte beachtet zudem, dass die Beitragserstattungen frühestens fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn vorgenommen werden.

Fristen: Die Erstattung muss spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragt werden.

Bitte grundsätzlich mit einreichen:
Kopie Kontoauszug, der die Überweisung des Beitrages belegt.

Antragsgrund

  1. Exmatrikulation/Aufhebung der Immatrikulation
    • Aufgefüllter Antrag
    • Kopie der Bescheinigung über die Exmatrikulation
    • Überweisungsbeleg

  2. Beurlaubung vom Studium
    • Ausgefüllter Antrag
    • Kopie der Urlaubsbescheinigung der EUF
    • Überweisungsbeleg
    • Immatrikulationsbescheinigung (aus Studiport)

  3. Überzahlung
    • Ausgefüllter Antrag
    • Kopie der Kontoauszüge, die eine zu hohe oder doppelte Bezahlung belegen
    • Immatrikulationsbescheinigung (aus Studiport)

  4. Studierende/r mit Behinderung
    • Ausgefüllter Antrag
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises
    • Nachweis der freien Beförderung im ÖPNV ist in Kopie
    • Überweisungsbeleg
    • Immatrikulationsbescheinigung (aus Studiport)

  5. Abwesenheit (Bsp.: Auslandssemester)
    • Ausgefüllter Antrag
    • Nachweis, dass du mindestens 15 Wochen im Semester nicht Geltungsbereich des Tickets sein wirst (z. B. Bescheinigung einer ausländischen Hochschule über die dortige Zulassung als Studierender)
    • Überweisungsbeleg
    • Immatrikulationsbescheinigung (aus Studiport)

      6. Promotion außerhalb der Geltungsbereiches des Ticket

    • Ausgefüllter Antrag
    • Immatrikulationsbescheinigung (aus Studiport)
    • Überweisungsbeleg
    • Meldebescheinigung vom Wohnort
    • Schreiben von der Doktormutter/-vater, dass keine Präsenzpflicht
      besteht (original, vom zu erstattenden Semester, mit Unterschrift und
      Stempel)

 Hinweis: Wir erstatten nicht den Beitrag für das Studentenwerk Schleswig-Holstein.

 

>>>> Hier findest Du das Formular für die Erstattung unserer Beiträge.

 
 
 
 

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